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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2068/01

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 4

Eine Vorausleistungen ausgleichende Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer

Leitsatz

Eine Zuwendung, die nachträglich ohne rechtliche Verpflichtung Vorausleistungen des Zuwendungsempfängers ausgleichen soll, unterliegt als Belohnung im Sinne des § 7 Abs. 4 ErbStG der Schenkungsteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 551 Nr. 9
TAAAB-20385

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