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FG Münster Urteil v. - 13 K 1381/02 E EFG 2003 S. 1473 Nr. 20

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1, LStDV § 2 Abs 1, EStG § 10 Abs 3, EStG § 19 Abs 1

Arbeitnehmer:

Arbeitnehmeranteil ist Arbeitslohn

Leitsatz

1) Der Arbeitnehmeranteil zur Gesamtsozialversicherung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

2) Der beschränkte Abzug von Vorsorgeaufwendungen ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1473 Nr. 20
PAAAB-20369

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