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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8207/01

Gesetze: AO § 160 Abs. 1

Nachweispflicht des Steuerpflichtigen

Leitsatz

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet sämtliche von einem Steuerpflichtigen geltend gemachten Aufwendungen ohne irgendeinen Nachweis anzuerkennen. Der Steuerpflichtige muss die betreffenden Aufwendungen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

Fundstelle(n):
IAAAB-20315

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