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BFH 09.12.2003 VI R 185/97, NWB 17/2004 S. 132

Lohnsteuer | Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und 7 EStG)

Nach dem kann der endgültige Verlust eines Arbeitsmittels (hier: Violine einer Orchestermusikerin) durch Diebstahl oder Unterschlagung im Wege der AfaA zu Erwerbsaufwendungen führen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann dies auch dann der Fall sein, wenn der Ehepartner des Stpfl. den Verlust herbeiführt. Der Senat führt dazu weiter aus: Verluste von Arbeitsmitteln sind nach den von der Rspr. entwickelten Grundsätzen nur dann nicht als WK abziehbar, wenn ausnahmsweise das die AfaA auslösende Ereignis dem privaten Bereich zuzuordnen ist. Dabei sind – auch im Rahmen der Überschusseinkünfte – neutrale außerbetriebliche bzw. außerberufliche Ursachen keine der Privatsphäre des Stpfl. zuzurechnenden Ereignisse. Erst und nur durch den Stpfl. privat gesetzte...