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BBK 8/2004 S. 4395
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
Gem. einem nrkr. (BFH-Az.: VIII R 10/04, EFG 2004 S. 398) sind bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG Unterentnahmen aus früheren Wj gegenzurechnen. (gegen , BStBl I S. 588).