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IWB Nr. 7 vom Seite 313 Fach 5 Malta Gr. 2 Seite 22

Übersicht über das Steuerrecht Maltas

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Malta ist das EU-Beitrittsland mit dem höchsten Körperschaftsteuersatz (35 %, bei einem durchschnittlichen Körperschaftsteuersatz in den 10 Kandidatenländern von 20,2 %) und liegt noch über dem EU-Durchschnitt (29,3 %). Unabhängig vom allgemeinen Körperschaftsteuersatz bietet Malta jedoch erhebliche Vergünstigungen für den Finanzdienstleistungssektor sowie internationalen Handels- und Holdinggesellschaften. Zudem verfügt es über besondere Steuerregime für den Schifffahrtsbereich, bestimmte Industriezonen und einen Freihafen (siehe Schmitz, IWB 1999, F. 5 Malta Gr. 2 S. 13 ff.).

Die Wurzeln des maltesischen Steuerrechts sind dem britischen System entnommen.

I. Einkommensteuer

1. Subjektive Steuerpflicht

a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Entsprechend dem britischen Recht werden für die Steuerpflicht natürlicher Personen die Kategorien „resident„, „ordinary resident„ und „domiciled„ unterschieden. Darüber hinaus gibt es die Kategorie des „temporary resident„.

Unbeschränkt, d. h. mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig ist, wer seinen ständigen Wohnsitz („residence„) in Malta hat. Ein inländischer Wohnsitz liegt grundsätzlich vor, we...