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Umsatzsteuer | Bewertung von Kraftfahrzeugschäden
(1) Art. 13 Teil B Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass Bewertungen von Kfz-Schäden, die eine Vereinigung, deren Mitglieder Versicherungsgesellschaften sind, für ihre Mitglieder durchführt, weder Versicherungsumsätze noch dazugehörige Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden, im Sinne dieser Vorschrift darstellen. (2) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass die Gewährung der Befreiung von der Mehrwertsteuer aufgrund dieser Vorschrift für eine Vereinigung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die auch im Übrigen den Tatbestand dieser Vorschrift erfüllt, abzulehnen ist, wenn eine reale Gefahr besteht, dass die Befreiung für sich genommen unmittelbar oder in der Zukunft zu Wettbewerbsverzerrungen füh...