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Lohnsteuer | Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Geburtstagsempfang seines Arbeitnehmers
Zur Anwendung der Neuregelung in R 70 Abs. 2 Nr. 3 LStR 2004 vertritt das Hessische FinMin (Erl. v. - S 2332 A - 110 - II 3b) folgende Auffassung: Lädt ein ArbG anlässlich eines Geburtstags eines AN Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, so ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des ArbG (betriebliche Veranstaltung, aber keine Betriebsveranstaltung i. S. der R 72 LStR) oder um ein privates Fest des AN handelt (, BStBl 2003 II S. 724). Dieser Grundsatz gilt sowohl für Veranstaltungen (Empfänge) privater als auch öffentlicher ArbG. (1) Bei einem privaten Fest des AN sind sämtliche vom ArbG getragenen Aufwendungen dem stpfl. Arbeitslohn dieses AN z...