Erhalt der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht durch einen noch genutzten inländischen Wohnsitz
Leitsatz
1) Eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ins Ausland führt dann nicht zur beschränkten deutschen Steuerpflicht,
wenn ein inländischer Wohnsitz nach wie vor beibehalten wird.
2) Bei einer vom Steuerpflichtigen behaupteten Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Spanien anstelle von Deutschland
ist es ein wichtiges Indiz, dass diese durch einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid der spanischen Finanzbehörden nachgewiesen
werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 94 Nr. 2 OAAAB-19961
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