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FG München  v. - 13 K 15/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12

Aufwendungen für Sprachkurs als Werbungskosten

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Aufwendungen für einen Sprachkurs, durch den Grundkenntnisse in einer gängigen Fremdsprache erlernt werden, sind als Werbungskosten abziehbar, wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht.

Fundstelle(n):
EAAAB-19960

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