Aussetzung der Vollziehung betr. Umsatz- und Körperschaftsteuer 1995 und 1996 sowie der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
zur Körperschaftsteuer 1995 und 1996
Leitsatz
Das Fehlen von Aufzeichnungen nach § 10 der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger
und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV-) berechtigt das Finanzamt zur Schätzung (§ 162 AO), soweit der Makler/Versicherungskaufmann
in einem Zeitraum von drei Jahren angeblich nur einen Immobilienvermittlungsumsatz getätigt, aber rd. 40 Immobilieninserate
in Zeitungen aufgegeben hat.
Fundstelle(n): DAAAB-19956
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