Keine Steuerermäßigung für nach
§ 34 Abs. 1 EStG a.F.
die Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch eine wegen Auftragsmangels
liquidierte GmbH
Folgeentscheidung zu
,
BStBl II 2003, 177
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1. Verzichtet der alleinige
Gesellschafter und Geschäftsführer im Zuge der Liquidation der GmbH
gegen eine Einmalzahlung auf seine Ansprüche aus einer
Pensionsvereinbarung, so ist die Abfindung nur dann als Entschädigung im
Sinne der §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 1
EStG ermäßigt (mit dem halben
Steuersatz) zu besteuern, wenn nachgewiesen ist, dass die Liquidation der
Gesellschaft aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen
Gründen zwingend war.
2. Von einer wirtschaftlichen
Zwangslage ist jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn die finanzielle Lage der
GmbH und ihre Vermögenssituation in den beiden letzten Jahren vor der
Liquidation positiv gewesen ist.
3. Es bleibt offen, ob überhaupt
von einer Zwangslage ausgegangen werden kann, wenn neben der Liquidation der
Gesellschaft zumindest noch eine weitere gleichwertige Entscheidungsalternative
besteht.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 818 Nr. 11 AAAAB-19944
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