Tätigkeitsort des in Deutschland ansässigen
Geschäftsführers einer Schweizer Kapitalgesellschaft
Besteuerungsrecht für die Einkünfte
Einkommensteuer 1997, 1998, 1999 und 2000
Leitsatz
Nach der Fiktion des Art. 15 Abs. 4
Satz 1 DBA-Schweiz gilt die Tätigkeit des in Deutschland ansässigen
Geschäftsführers einer Schweizer Kapitalgesellschaft als am Sitz der
Gesellschaft ausgeführt, sofern sie nicht so abgrenzbar ist, dass sie
lediglich Aufgaben außerhalb der Schweiz umfasst. Ist die Tätigkeit
also nicht in diesem Sinne abgrenzbar, so kommt es auf den tatsächlichen
Tätigkeitsort des Geschäftsführers nicht an. Liegt der Sitz der
Gesellschaft in der Schweiz, und wurden die Einkünfte aus der
Geschäftsführertätigkeit nachweislich tatsächlich in der
Schweiz besteuert, so sind sie in Deutschland unter Progressionsvorbehalt von
der Einkommensteuer freizustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1415 Nr. 23 EFG 2004 S. 870 Nr. 12 DAAAB-19930
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