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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 V 74/02 EFG 2003 S. 1500 Nr. 20

Gesetze: ZPO § 321aFGO § 135 Abs. 1FGO § 155GKG KV Nr. 1960

Unterliegensgebühr bei einer unzulässigen Gegenvorstellung

Leitsatz

1. Seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes ist im Falle einer unzulässigen Gegenvorstellung dem Rügeführer eine pauschale Unterliegensgebühr in Höhe von 50 EUR aufzuerlegen (analoge Anwendung von § 321 a ZPO i.V.m. Nr. 1960 des Kostenverzeichnisses, Anl. 1 zu § 11 Abs. 1 GKG).

2. Zur Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1500 Nr. 20
VAAAB-19911

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