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Überschusserzielungsabsicht bei Wohnraumvermietung
Bei der Dauervermietung von Wohnraum spricht eine unwiderlegliche Vermutung für das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht. Es kommt nach Ansicht des (Revision eingelegt, Az. des BFH: IX R 10/04), daher nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige bei der Vermietung langjährige Werbungskosten-Überschüsse erzielt und ob er tatsächlich die Absicht hat, einen realen Einnahmenüberschuss zu erzielen.