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BBV Nr. 4 vom Seite 29

Noch einmal: „Steuerschädliche” Nachschenkungen im 10-Jahreszeitraum?

Thomas R. Jorde und Hellmut Götz

Im Berater-Brief Vermögen Heft 2/2004 (S. 27) wurde auf die Problematik hingewiesen, dass es bei Nachschenkungen, also solchen innerhalb des 10-Jahreszeitraums, infolge der Gesetzesänderung zu „steuerlichen Nachbelastungen„ kommen kann.

Versehentlich ist die Lösung des Beispiels nur teilweise abgedruckt worden, was zu Missverständnissen führen kann. Im Folgenden soll deshalb die Lösung noch einmal komplett vorgestellt werden.S. 30

Beispiel:

Im Jahr 2002 erfolgte eine Betriebsvermögensschenkung des Vaters an den Sohn mit einem steuerlichen Wert in Höhe von 2 200 000 €. Im Jahr 2004 erfolgt eine sog. Nachschenkung bzw. tritt der Erbfall ein, wobei ein Barvermögen von 1 000 € übergeht. Persönliche Freibeträge und die Sondernorm bei Tarifstufensprüngen (§ 19 Abs. 3 ErbStG) bleiben außer Ansatz.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ermittlung der Steuer für die Schenkung 2002: Schenkung 2002
2 200 000
Betriebsvermögensfreibetrag
-
256 000
1 944 000
Abschlag Betriebsvermögen 40 v. H.
-
777 600
Steuerpflichtiger Erwerb
1 166 400
Steuer 2002 bei Steuersatz 19 v. H.
221 616


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Ermittlung der Steuer für die Schenkung 2004:
Schenkung 2004
1 000
Schenkung 2002
2 200 000
Betriebsvermögensfreibetrag
-
225 000
1 975 000
Abschlag Betriebsvermögen 35 v. H.
-
691 250
1 283 750
1 28...