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BBV Nr. 4 vom Seite 13

Ausgliederung von Pensionsrückstellungen

Professor Dr. Dr. Wolfgang Förster

Gründe für die Ausgliederung

Gründe für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen können zunächst einmal unternehmensspezifische Anlässe sein. So kann es darum gehen, aus Anlass eines Unternehmenskaufs/-verkaufs ein Unternehmen von bestehenden Versorgungsverpflichtungen zu entlasten. Eine zwingende Notwendigkeit zur Befreiung von Versorgungsverpflichtungen besteht insbesondere bei der geplanten Liquidation eines Unternehmens. Hier wäre eine vollständige AbwicklungS. 14 andernfalls erst nach dem Tod des letzten Versorgungsempfängers möglich. Ein Sonderfall kann in diesem Zusammenhang die Versorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers darstellen, deren Schicksal der ausscheidende Geschäftsführer eventuell nicht dem Nachfolger überlassen will. Anlass kann auch der bevorstehende Börsengang eines Unternehmens sein. Schließlich rücken auch erweiterte Veröffentlichungspflichten, Bilanzrelationen und andere Unternehmenskennzahlen in ein neues Licht.

Auch die in Basel II Akkord festgelegten veränderten Eigenkapitalanforderungen für Banken haben neue Überlegungen über die Vorteilhaftigkeit von Pensionsrückstellungen im Vergleich mit externen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung...