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Arbeitshilfe - Stand: 23.09.2021

Nießbrauchsvorbehalt beim Grundstückskauf – Muster

Dr. Ulrich Hönle
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Mit dem Nießbrauchsvorbehalt beim Grundstückskauf wird die Eintragung eines Nießbrauchs am jeweiligen Grundbesitz zu Gunsten des Veräußerers bewilligt und beantragt. Der Nießbrauch selbst ist eine persönliche Dienstbarkeit, die den Inhaber berechtigt, die Nutzung eines Gegenstandes kraft eigenen Rechts zu ziehen, ohne selbst dessen Eigentümer zu sein §§ 1030 , 1037 BGB. Auch der Sachbesitz und das Recht zur Vermietung und Verpachtung hinsichtlich dieses Gegenstandes zählen dazu, § 1036 BGB. Als höchstpersönliches Recht ist es unvererblich, § 1059 BGB, und unübertragbar, § 1061 BGB.

Mehr zum Thema Nießbrauch sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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