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Arbeitshilfe - Stand: 26.09.2024

Ehevertrag: Gütertrennung zwischen Verlobten – Muster

Andreas Blunk und Zacharias-Alexis Schneider
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Der Abschluss des Ehevertrages richtet sich nach §§ 1408, 1410 BGB. Er kann nicht nur während der Ehe, sondern auch bereits unter Verlobten, d.h. vor der Eheschließung, abgeschlossen werden. Dies folgt aus dem Wortlaut in § 1408 Abs. 1 Hs. 2 BGB, nach welchem „auch nach der Eingehung der Ehe“ eine Aufhebung oder Änderung des Güterstandes möglich sind. Die Wirkungen treten sodann mit dem Ehebeginn ein.

Mehr zum Thema Gütertrennung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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