Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gemeinschaftliches Testament: Berliner Testament – Muster
Gemeinschaftliches Testament: Berliner Testament
Nach § 2265 BGB kann ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, aber auch nur von solchen errichtet werden. Besondere Bedeutung kommt hierbei der sog. „Wechselbezüglichkeit“ zu. So haben nach § 2270 BGB Verfügungen, welche Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde, die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verfügung die Unwirksamkeit der anderen zur Folge. Sie sind mithin wechselbezüglich, d.h. es besteht ein Gegenseitigkeitsverhältnis derart, dass die eine Verfügung nicht ohne die andere getroffen worden wäre, sie also miteinander stehen oder fallen sollen (vgl. BGH DNotZ 2002, 661 (664); BayObLG NJWE-FER 2001, 213 (214); OLG München MittBayNot 2011, 156 (157)). Nach § 2271 BGB richtet sich der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung bei Lebzeiten der Ehegatten nach der für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296 BGB. Sie ist also dem anderen Ehegatten mittels notariell beurkundeter Erklärung bekanntzugeben.
Eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments ist das sog. „Berliner Testament“, in...