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Hypothek: Bestellung einer Höchstbetragshypothek – Muster
Hypothek (Bestellung einer Höchstbetragshypothek)
Nach § 1190 BGB kann eine Hypothek in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. Diese Höchstbetragshypothek kann für alle Geldansprüche bestellt werden, die dem Gläubiger gegen den Schuldner zu irgendeiner Zeit und aus irgendeinem Grund erwachsen können. Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet.
Der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, ist in der Eintragungsbewilligung anzugeben. Zu beachten ist jedoch, dass die tatsächliche Höhe der Forderung bei Bestellung und Eintragung noch nicht feststehen darf. Für eine Forderung, deren Höhe von Anfang an bestimmt ist, ist eine Höchstbetragshypothek unzulässig, selbst wenn das Entstehen der Forderung ungewiss ist (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Auflage 2020, Rn. 2119 m.w.N.).
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