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Arbeitshilfe - Stand: 10.03.2020

Hypothek: Abtretung einer Briefhypothek - Muster

Dr. Ulrich Hönle

Die Abtretung einer Briefhypothek erfolgt durch die Abtretung der gesicherten Forderung. Bei der Briefhypothek ist die Abtretung schriftlich zu erklären und der Hypothekenbrief dem Erwerber zu übergeben, § 1154 BGB. Zu beachten ist, dass evtl. Abtretungsbeschränkungen im Sinne von § 399 BGB vereinbar und eintragungsfähig sind.

Sofern Briefrechte außerhalb des Grundbuchs abgetreten werden, empfiehlt es sich, die Abtretung trotzdem in öffentlich beglaubigter Form anzufertigen, um bei einer möglichen späteren Löschung/Weiterveräußerung die Anforderungen des § 29 GBO erfüllen zu können.

Mehr zum Thema Hypothek sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

  • Hypothek - Abtretung einer Briefhypothek

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