Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe - Stand: 26.01.2024

Abtretung einer Eigentümerbriefgrundschuld nebst Schuldanerkenntnis – Muster

Andreas Blunk und Zacharias-Alexis Schneider
Download

Die (Eigentümer-)Briefgrundschuld wird nach den für die Übertragung einer Hypothek geltenden Vorschriften übertragen (§ 413 mit § 398, §§ 1154, 1155 mit § 1192 Abs. 1 BGB).

Da die Grundschuld abstrakt ist, wird nur sie und nicht auch die besicherte Forderung, die sie nach der Zweckvereinbarung sichert, abgetreten. Die Abtretung der Grundschuld kann auch erfolgen, wenn im Rang nach ihr eine Eigentumsübertragungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen worden ist.

Sofern in der Grundschuldbestellungsurkunde kein abstraktes Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung aufgenommen wurde, kann dieses in die dann zu beurkundende (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) Abtretungserklärung aufgenommen werden.

Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: