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Arbeitshilfe - Stand: 26.09.2024

Erb- und Pflichtteilsverzicht – Muster

Andreas Blunk und Zacharias-Alexis Schneider
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Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können nach § 2346 BGB durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erb- und/oder Pflichtteilsrecht verzichten. Dabei kann auch auf ein zukünftiges gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichtet werden. Inhaltlich wird mit dem Erbverzicht unmittelbar in die aktuelle oder künftige Erbrechtliche Situation eingegriffen; er ist mithin ein erbrechtlicher Verfügungsvertrag. Erb- und Pflichtteilsverzichte unterliegen wegen der weitreichenden Konsequenzen und dem damit verbundenen Beratungs- und Belehrungsbedarf der notariellen Beurkundungspflicht nach § 2348 BGB. Das Muster legt eine praxistypische Konstellation zugrunde. Die wechselseitig verzichtenden Eheleute sind voneinander wirtschaftlich unabhängig und in zweiter Ehe verheiratet. Beide Ehegatten haben jeweils aus vorherigen Beziehungen Abkömmlinge, denen sie ihr jeweiliges Vermögen ohne Einschränkung durch den jeweils anderen zukommen lassen wollen.

Mehr zum Thema Erbfall sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbe...