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Arbeitshilfe - Stand: 10.10.2023

Erbvertrag: Ehegatten mit vor- bzw. nichtehelichem Kind des Ehemanns – Muster

Andreas Blunk und Zacharias-Alexis Schneider
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  • Erbvertrag (Ehegatten mit vor- bzw. nichtehelichem Kind des Ehemannes)

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Neben dem Testament kann auch mittels Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB) eine Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge durch Verfügung von Todes getroffen werden.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser an die hierin getroffenen vertragsmäßigen Verfügungen erbrechtlich gebunden. Denn nach § 2289 BGB werden hierdurch frühere letztwillige Verfügungen des Erblassers aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würden, während in dem gleichen Umfang spätere Verfügungen von Todes wegen unwirksam sind, vorbehaltlich etwaiger Rücktrittsmöglichkeiten.

Ein Erbvertrag muss mithin mindestens eine vertragsmäßige, also erbrechtlich bindende, Verfügung enthalten. Unerheblich ist es insoweit, wenn sich die Vertragsschließenden eine Änderungsbefugnis vorbehalten.

Die Verfügung kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.

In diesem Muster hat der Ehemann aus erster Ehe eine Tochter. Der überlebende Ehegatte soll abgesichert sein. Das Vermögen des Ehemannes soll nach dem Tod des Längstlebenden der Tochter zustehen.

Weitere ggf. in Betracht kom...