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Ehevertrag: Gütertrennung zwischen Verheirateten – Muster
Ehevertrag: Gütertrennung zwischen Verheirateten
Nach § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag regeln. Der Vertragsschluss erfolgt gemäß § 1410 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars. Mithin können Ehegatten vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wechseln. Dabei unterliegt die Gestaltung der Ehegatten anders als beim Unterhalt oder Versorgungsausgleich keinen strengen inhaltlichen Anforderungen.
Denn es ist gesichert, dass güterrechtliche Vereinbarungen außerhalb des Kernbereichs des Scheidungsfolgenrechts liegen und insoweit volle Vertragsfreiheit besteht. Nach dem Bundesgerichtshof erweist sich der Zugewinnausgleich ehevertraglicher Disposition als „am weitesten zugänglich“ (BGH, FamRZ 2004, 930, 934).
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