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Online-Beitrag vom

Bausparzinsen

Dr. Friedrich E. Harenberg

Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen

Bausparzinsen sind Zinsen, die von einer Bausparkasse auf die bei ihr unterhaltenen Bausparguthaben gezahlt werden. Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesparten Bausparguthaben den Sparern Baudarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (Erwerb und Umbau von Wohnungseigentum, Umschuldung u. Ä.) zu gewähren (§ 1 Abs. 1 Bausparkassengesetz). Bausparzinsen sind bei selbstgenutzten Immobilien regelmäßig Einnahmen aus Kapitalvermögen (, BStBl 1990 I S. 124). Ausnahme: Das Bausparguthaben wird über einen sog. Auffüllkredit fremdfinanziert (, BStBl 1992 II S. 1005). Bei fremdvermieteten Immobilien sind die Zinsen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 20 Abs. 3 EStG). Zur Erstattung abgezogener Zinsabschlagsteuer ist die Anlage KAP bzw. VuV einzureichen.