Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren
Leitsatz
Der (rechtmäßige) Widerruf der Bestellung als Steuerberater kann nicht aufrechterhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen
Entscheidung eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung besteht.
Ehemalige Steuerberater können wiederbestellt werden, wenn die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf
maßgeblich sind, nicht mehr bestehen.
Allein der Umstand, dass die Vermutungswirkung des Vermögensverfalls (wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) wegen der
Aufhebung des Insolvenzverfahrens wegfällt, begründet keinen Anspruch auf Wiederbestellung. Es muss vielmehr zweifelsfrei
feststehen, dass sich die Vermögensverhältnisse des (wieder zu bestellenden) Steuerberaters nachhaltig gebessert haben. Davon
ist auszugehen, wenn sich die finanziellen Verhältnisse nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase
so gestalten, dass der Lebensunterhalt davon bestritten werden kann und ein Aufbau weiterer Schulden nicht zu erwarten ist.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 927 Nr. 12 TAAAB-19553
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