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Verkehrssicherungspflicht | Beweislast bei Schaden durch herabstürzenden Ast
Die (in Niedersachsen hoheitlich ausgestaltete) Straßenverkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume; ihre Verletzung ist daher geeignet, Amtshaftungsansprüche zu begründen. Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Gesundheits- und Zustandsprüfung zweimal im Jahr erforderlich ist. Die Beweislast für die Ursächlichkeit einer etwaigen Pflichtverletzung trägt der Geschädigte. Ihm obliegt daher auch der Nachweis, dass bei der zumutbaren Überwachung der Straßenbäume eine Schädigung entdeckt worden wäre (). Eine Beweiserleichterung nach Art des Anscheinsbeweises kam dem Geschädigten im entschiedenen Fall nicht zugute, da eine tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammen...