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Abgabenordnung | Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen
Die erhöhten Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 2 AO beziehen sich, wenn vGA einer inländ. Tochtergesellschaft an ihre ausländ. Muttergesellschaft in Frage stehen, auf die Aufklärung des gesamten stl. relevanten Sachverhalts. Sie sollen der FinBeh die Feststellung ermöglichen, ob die Tatbestandsmerkmale der vGA erfüllt sind. Das zu den Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländ. Tochtergesellschaft (KapGes) bei Geschäften mit nahe stehenden Personen (§ 1 AStG) im Ausland Stellung genommen. Dabei geht es insbes. um die Anwendung des (KFR F. 2 § 90 AO 1/02).