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Neuer Vorstoß zur Reform der Erbschaftsteuer
Teil I: Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung
I. Vorbemerkung/Ausgangslage
Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatten im Frühjahr 2001 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und anderer Gesetze (BR-Drucks. 229/01 v. ; hierzu wie auch zum Ausmaß der steuerlichen Unterbewertung von Grundstücken nach geltendem Recht vgl. Haegert/Maiterth, StuW 2002 S. 248) vorgelegt mit dem Ziel, die damals bis zum befristete Anwendung der Wertverhältnisse vom für Zwecke der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Immobilienbewertung aufzuheben und die Wertverhältnisse vom jeweiligen Besteuerungszeitpunkt für einschlägig zu erklären. Daneben zielte der Länderantrag darauf ab, die Bewertung innerhalb der Vermögensart Grundvermögen verfassungsfest auszugestalten (realitätsgerechte Abbildung der Wertverhältnisse) und die materiell-rechtlichen Defizite des bestehenden Bewertungsverfahrens (u. a. Übermaßbesteuerung bei Erbbaurechten, nur eingeschränkter Verkehrswertnachweis) zu beseitigen. Das anspruchsvolle Änderungsgesetz wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert: Mit dem Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. (BGBl 2001 I S. 3435;...