OFD Berlin - St 127 - S 2295 - 1/97

§ 32b EStG; Anwendung des Progressionsvorbehalts bei nur zeitweiser unbeschränkter Einkommensteuerpflicht

Kurzinformation ESt-Nr. 13/03 vom

Mit der Bezugsverfügung wurde gebeten, anhängige Einspruchsverfahren zur Anwendung des Progressionsvorbehaltes nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG bei nur zeitweiser unbeschränkter Einkommensteuerpflicht ruhen zu lassen.

Nunmehr hat der ) entschieden, dass bei einem Arbeitnehmer, der im Verlauf eines Kalenderjahres vom Ausland ins Inland verzieht, seine in diesem Kalenderjahr vor dem Zuzug erzielten Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind. Der BFH hat damit seine Urteile vom (BStBl 2003 II S. 302) sowie vom (BStBl 2002 II S. 660) bestätigt.

Die OFD bittet daher, die Bearbeitung der ruhenden Einspruchsverfahren wieder aufzunehmen und zu entscheiden.

OFD Berlin v. - St 127 - S 2295 - 1/97

Fundstelle(n):
LAAAB-19492