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BBK 3/2003 S. 4278

Schichtzettel als aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Schichtzettelaufzeichnungen gehören bei Taxiunternehmen zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, da sie steuerlich relevante Aussagen von besonderer Bedeutung enthalten (nrkr. , BFH-Az.: XI R 25/02, EFG 2003 S. 45).