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BBK 1/2002 S. 4175

Wechsel eines Grundstücks vom Anlage- zum Umlaufvermögen

Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Stpfl. an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen. (b) Eine Gewinnübertragung nach § 6b EStG setzt voraus, dass das WG vor der Veräußerung noch nicht zum Umlaufvermögen gehört hat.

[HI]