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BBK 22/2001 S. 4162

Spätere Vervollständigung des Beleg- und Buchnachweises

Das FG Nürnberg hat mit nrkr. Urteil v. - II 363/00 (BFH-Az.: V B 123/01, EFG 2001 S. 1247) wie folgt entschieden: (a) Ist die Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 1 UStG zunächst zu Unrecht wegen Fehlens des vollständigen Beleg- und Buchnachweises (§ 6a Abs. 3 UStG, §§ 17a, 17c UStDV) beansprucht worden und wurde dieser später vervollständigt, so kann sich der liefernde Unternehmer ab diesem Zeitpunkt auf die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG berufen. (b) Fehlen konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an den Angaben des Abnehmers aufkommen lassen, so genügt der liefernde Unternehmer grundsätzlich den ihm obliegenden Sorgfaltspflichten i. S. des § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG, wenn er das Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG beim BfF durchgeführt hat. Die dem liefernden Unternehmer obliegenden Sorgfaltspflichten dürfen nicht so weit gehen, dass dies zu Einschränkungen des Handels im Binnenmarkt ...