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Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oderMitunternehmeranteils
Zur Frage, ob bei Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln und ihn auch nach dem Zusammenschluss im Wege der Einbringung in eine PersGes weiter nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln wollen, auf die Aufstellung einer Einbringungsbilanz verzichtet werden kann, hat die - St II 21 wie folgt Stellung genommen: Tritt ein weiterer Gesellschafter in eine PersGes ein, ist dieser Vorgang grundsätzlich nach § 24 UmwStG zu beurteilen (UmwSt-Erlass, Tz. 24.01, BStBl 1998 I S. 268). Unabhängig davon, dass zivilrechtlich die Gesellschaft weiterhin existent bleibt, endet ertragsteuerlich die bisherige Mitunternehmerschaft, und eine neue Mitunternehmerschaft wird begründet. Da die alten Gesellschafter ihre Mitunternehmeranteile nun in diese neue Mitunternehmerschaft einbringen, ist ihr Betriebsvermögen...BStBl 2000 II S. 123