Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Widerspruch zwischen Bilanz und GuV
Weist ein Stpfl. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietete Grundstücksteile in seiner Bilanz aus, so liegt hierin gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 5/01, EFG 2001 S. 620) auch dann eine eindeutige Zuordnungsentscheidung zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn er die Einnahmen und laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Grundstücksteilen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfasst.