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BBK 12/2001 S. 4123
Zuflusszeitpunkt bei Zahlung durch Scheck (§ 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 22 Nr. 3 EStG)
Zahlungen durch Scheck sind gem. grundsätzlich mit der Übergabe des Schecks zugeflossen. Dies gelte auch dann, wenn auf die Zahlung (hier: Bestechungsgelder) kein Anspruch bestehe.