Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwand für Reparaturen an selbstgenutzter Wohnung
Ein Landwirt kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit dem Wj 1. 7. bis 30. 6. Aufwendungen für Reparaturen an seiner bis Ende 1998 ununterbrochen im Betriebsvermögen gehaltenen selbstgenutzten Wohnung auch dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Arbeiten zwar im Jahr 1998 abgeschlossen wurden, die Zahlung aber erst im Januar 1999 (nach Auslaufen der großen Übergangsregelung) erfolgt ist (nrkr. , BFH-Az.: IV R 12/01, EFG 2001 S. 555).