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Kein Ausfuhrnachweis durch inhaltlich unrichtige Ausfuhrbelege
Amtliche Formulare für die Ausfuhr, die von einem Zollbeamten mit (echten) Zollstempeln versehen wurden, erbringen gem. nrkr. (BFH-Az.: V B 88/00, EFG 2000 S. 657) keinen belegmäßigen Nachweis steuerfreier Ausfuhrlieferungen, wenn feststeht, dass eine Überwachung der Ausfuhr tatsächlich nicht stattgefunden hat.