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Zulässigkeit eines gemischten Bankkontos
Gem. (BFH/NV 2003 S. 1323) ist ein Stpfl. von Gesetzes wegen eindeutig nicht verpflichtet, für private und betriebliche Vorgänge getrennte Bankkonten zu unterhalten. Die Frage, ob ein Stpfl., der ein sog. gemischtes Konto unterhält, durch entsprechende Aufzeichnungen dafür sorgen muss, dass die Herkunft der auf diesem Konto eingegangenen Geldbeträge geklärt werden kann, sei eindeutig zu bejahen. Strafschätzungen seien unzulässig.