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Aufteilung von Vorsteuern nach dem Verhältnis der Umsätze
Gem. rkr. (EFG 2003 S. 1130) ist bei der teilweisen unternehmerischen Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes der Unternehmer berechtigt, die nicht abziehbaren Teilbeträge der Vorsteuer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze zueinander zu bemessen. Eine Aufteilung nach der Nutzfläche sei nach dem UStG nicht zwingend vorgesehen. Die Gründe des Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung stehen nach Ansicht des FG dem nicht entgegen.