Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Die Abgabe von USt-Voranmeldungen wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) mit Wirkung ab neu geregelt. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die USt für das vorangegangene Kj mehr als 6 136 €, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG). Ergänzend zum BStBl I S. 828, gilt gem. S 7346 - 126 - StH 442/S 7346 - 77 - StO 352 Folgendes: Für alle nach dem neu gegründeten Unternehmen gilt gem. § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG für das Jahr der Gründung und im Folgejahr die Pflicht zur monatlichen Abgabe der Voranmeldungen; jedoch nicht für Kleinunternehmer, pauschalierende Land- und Forstwirte und Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug. Beantragt ein Viert...