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Konkretisierung und buchmäßiger Nachweis für Betriebsausgabenabzug einer gebildeten Ansparrücklage
Ermittelt der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, kann er nach dem eine Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts nur dann als Betriebsausgabe
S. 842
abziehen, wenn er die voraussichtliche Investition zumindest binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und buchmäßig (hier: in der Gewinnermittlung) nachweist.
BBK F. 8 S. 3045