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Zurechnung von Grundstücken an den wirtschaftlichen Eigentümer
Es liegt keine steuerschädliche Überführung eines Grundstücks ins Privatvermögen bei unentgeltlicher Betriebsübergabe vor, wenn das Grundstück dem Erwerber als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet werden kann. Wirtschaftliches Eigentum an einem bilanzierten Grundstück ist auch dann gegeben, wenn die notarielle Beurkundung (zunächst) unterblieben ist, im notariellen Übergabevertrag aber die Übertragung aller Aktiva und Passiva bestimmt ist und die Beteiligten auch so verfahren, insbesondere das Grundstück entsprechend bilanzieren (rkr. , EFG 2003 S. 973).