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Gewillkürtes Betriebsvermögen
Ein Stpfl. kann gem. nrkr. Urteil des FG Sachsen-Anh. vom - 2 K 194/01 (BFH-Az.: IV R 13/03) entgegen R 13 Abs. 16 EStR 1996/1998 auch dann gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, wenn er seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt (im Urteilsfall: Pkw einer Zahnärztin).