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BBK 6/2004 S. 4386

Haftung für unberechtigt ausgewiesene USt bei Verwendung eines Blankovordrucks

Wer einen Blankovordruck eines unbeteiligten Unternehmers an einen Dritten mit dem Wissen weitergegeben hat, dass dieser den Vordruck eigenmächtig vervollständigt und im Geschäftsverkehr verwendet, schuldet die von dem Dritten in dem von diesem erstellten Abrechnungspapier gesondert ausgewiesene USt gem. § 14 Abs. 3 UStG, auch wenn er auf die Verwendung des Vordrucks durch den Dritten keinen weiteren Einfluss genommen hat. Kommen mehrere Personen mit verschiedenen Tatbeiträgen als Rechnungsaussteller gem. § 14 Abs. 3 UStG in Betracht, so wird die ausgewiesene USt gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 46/03) von allen Rechnungsausstellern als Gesamtschuldnern gem. § 44 Abs. 1 AO geschuldet (EFG 2004 S. 227).

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