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Besteuerung einer aufzulösenden Ansparrücklage bei Betriebseinbringung zu Teilwerten
Eine wegen Ablaufs des zweiten Wj nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG aufzulösende Ansparrücklage unterliegt nicht der begünstigten Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach § 20 UmwStG i. V. mit §§ 16, 34 EStG. Gem. dem nrkr. (BFH-Az.: XI R 69/03, EFG 2003 S. 1768) entsteht der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG für jedes volle Wj, unabhängig von dessen zeitlicher Dauer, i. H. von 6 v. H.
BBK F. 13 S. 4563