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BBK 1/2004 S. 4366

Rücklagefähigkeit einer Verzichtsentschädigung (§ 6b Abs. 3 EStG)

Der Erlös, den ein Eigentümer im Zusammenhang mit der Veräußerung eines unbebauten Grundstücks erzielt, kann im Einzelfall auf den Grund und Boden und auf eine Entschädigung für die Aufgabe eines Anspruchs auf Nutzungsüberlassungsentgelte aufzuteilen sein. Ist im Einzelfall eine Aufteilung geboten, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 32/03, EFG 2003 S. 1604) nur das Entgelt für den Grund und Boden gem. § 6b Abs. 3 EStG rücklagefähig.

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