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            BBK 6/2003 S. 4292
Auswahlermessen, Prüfungsturnus, Begründung
Das Auswahlermessen im Rahmen von § 193 Abs. 1 AO wird gem. rkr. (EFG 2003 S. 133) lediglich durch Zweckmäßigkeitserwägungen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Willkür- sowie Schikaneverbot begrenzt.